Die zahnärztliche Behandlung in Lachgassedation ist eine weltweit anerkannte Methode, welche besonders in der Kinderzahnmedizin, aber auch bei erwachsenen Angstpatienten und Behinderten in modernen Zahnarztpraxen mit viel Erfolg eingesetzt wird – wichtig ist die richtige Indikation, Aufklärung, Durchführung und Ausrüstung.
Wir verfügen über eine modernste Lachgas-Anlage welche immer eine ausreichende Sauerstoffzufuhr garantiert.
Das Einatmen der Mischung von Lachgas und Sauerstoff (mindestens 30%, vgl. Luft: nur 21%) ist ein gutes Sedativum (Beruhigungsmittel). Es dämpft das Bewusstsein und reduziert die Schmerzempfindung (schwaches Analgetikum). Man spürt ein leichtes Kribbeln in den Armen und Beinen, hat ein verändertes Raum-Zeitgefühl und ist entspannt. Bei Patienten mit starkem Würgreflex wird dieser bereits in niederen Dosen unterdrückt, was eine zahnärztliche Behandlung für diese Patienten erleichtert. Man schläft NICHT wie bei einer Vollnarkose. Die Schutzreflexe bleiben intakt.
Lachgas ist kein «Wundermittel» und funktioniert nicht bei jedem. Der Patient muss eine Behandlung wollen! Ohne Mitarbeit ist auch die Lachgassedation unmöglich. Unter Zwang ist keine erfolgreiche Behandlung ohne psychischen Schaden durchführbar. Es ist möglich, dass das eine Mal alles gut geht, aber ein weiteres Mal die Behandlung abgebrochen werden muss trotz grossen Bemühungen. Lachgas unterstützt willige Patienten und hilft, eine zahnärztliche Behandlung ohne Traumatisierung durchzuführen.
Ist das Kind zu klein, der Sanierungsbedarf zu gross oder hat jemand extreme Angst muss abgeklärt werden, ob nicht evtl. eine Vollnarkose sinnvoller wäre.
Eine zahnärztliche Behandlung in Lachgassedation erfordert eine hohe Konzentration aller beteiligten Personen. Sie dürfen gerne bei der Behandlung im Zimmer sein zur Unterstützung Ihres Kindes, aber verhalten sie sich still und ruhig, dass das Kind nicht abgelenkt ist. Ängstliche Eltern bleiben besser im Wartezimmer, um nicht ihre eigenen Ängste auf das Kind zu projizieren.
Abschliessend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass bei einer Erkrankung, auch bei einer Erkältung mit Schnupfen oder Husten, die geplante Zahnbehandlung nicht durchgeführt werden sollte. Bitte rufen Sie uns frühzeitig an.
Bestechen Sie bitte Ihr Kind nicht und setzen Sie es nicht unter Druck. Auch wenn einmal eine Behandlung nicht durchführbar ist und das Kind einen schlechten Tag hat, kritisieren und bestrafen Sie es nicht. Motivieren Sie es für ein weiteres Mal und loben Sie es, für das was es bereits geleistet hat. Für den zeitlichen Aufwand werden wir Ihnen nur einen Anteil berechnen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Mitarbeit
Ihr Brunner-Team