Besonders bei aufwändigeren zahnärztlichen Behandlungen (z.B. kieferorthopädische Zahnstellungskorrekturen) lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Diese sollte vor dem 4. Lebensjahr abgeschlossen werden, da Ihr Kind danach bei den meisten Versicherungen nicht mehr ohne ein zahnärztliches Attest aufgenommen wird. Informieren Sie sich, wie dies bei Ihrer Versicherung geregelt ist. Künden Sie die Zahnzusatzversicherung keinesfalls unmittelbar vor oder während einer laufenden Behandlung, da Sie dies nicht rückgängig machen können und danach alle Kosten selber tragen müssen.